Startgeld:
- € 5,00 bei Anmeldung bis 29.08.18 - 24 Uhr (Kinderlauf)
- € 19,00 bei Anmeldung bis 29.08.18 - 24 Uhr (Hochgratlauf)
Danach nur noch Anmeldung am Starttag von 08:30 bis 10:00 Uhr
Bitte überprüfen Sie nach Ihrer Anmeldung, ob Sie in der Meldeliste erscheinen.
Hinweise
Einzugsermächtigung
- Bei einer durch fehlerhafte Angaben der Bankdaten oder fehlende Kontodeckung verursachten Abweisung der Lastschrift durch die Bank wird eine zusätzliche Bank- und Bearbeitungsgebühr fällig.
Teilnahmebedingungen
Hochgratberglauf am 02.09.2018
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Veranstalter, deren Vertreter oder Beauftragte haften nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an der Laufveranstaltung und dem Rahmenprogramm entstehen können. Dies gilt auch für die Gemeinde und Sponsoren.
Der Teilnehmer erklärt, dass er weder gegen die Veranstalter, die Sponsoren, die Gemeinde, die Hochgratbahn oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen geltend machen wird.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird vom Veranstalter nicht übernommen.
Der Läufer erklärt weiter,ausreichend trainiert und gesund zu sein und von ärztlicher Seite keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Er istdamit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
Wir bitten wir alle Teilnehmer auf die Natur besondere Rücksicht zu nehmen. Es darf kein Abfall weggeworfen werden! Bitte auch an den Verpflegungsstationen darauf achten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere! Die Startnummer ist immer gut lesbar am Körper zu tragen und nicht übertragbar. Läufer die die Kontrollpunkte nicht durchlaufen werden disqualifiziert. Läufer die aufgeben, müssen sich bei der Rennleitung abmelden! Den Helfern auf der Strecke und im Start-Ziel Bereich ist Folge zu leisten.
Die im Zusammenhang mit der Laufveranstaltung erstellten Start- und Ergebnislisten, die gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Presse, Rundfunk undFernsehen können zu Werbezwecken ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Mit seiner Anmeldung versichert der Läufer zudem, dass die Anmeldedaten korrekt sind.
Der Läufer ist einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung genutzt und maschinell gespeichert werden dürfen.
Eine Teilnahme am Hochgratlauf ist nur bei Anerkennung der Teilnahmebedinungen des Veranstalters möglich.